Hohe Kosten für nicht nachvollziehbaren SMS-Versand
ich hoffe, dass ich im richtigen Thread gelandet bin.
Ich habe seit 1 1/2 Jahre ein Handyvertrag bei Telco/ Drillich und habe bisher keine Probleme gehabt.
Am 01.08.11 habe ich eine ungewöhnliche hohe Rechnung bekommen, demnach soll ich an einem Tag von 8.00-0.00 Uhr 216 SMS geschickt haben.
Das Ungewöhnliche: Ich soll immer im Abstand von genau eine Stunde jeweils 12 SMS gleichzeitig geschickt haben.
Noch ungewöhnlicher: Alle SMS soll ich an 2 Nummern geschickt haben, die mir gehören, wovon eine davon die Nummer ist, von wo die SMS geschickt wurden.
Bisher dachte ich, dass man keine SMS an sich selbst schicken kann, daher meine Fragen:
1) Ist das ganze technisch überhaupt möglich?
2) Hat jemand von euch so was ähnlich schon mal gehabt?
3) Was soll ich tun?
Übrigens, es werden auch 79 Internetverbindungen berechnet, wovon 70 unter 30 Sekunden sind und teilweise zur selben Zeit wie der SMS-Versand stattgefunden haben sollen.
Ich habe die unberechtigte Forderung von fast 50 Euro widersprochen, aber Drillisch teilte mir mit, dass der Netzbetreiber keinen Hinweis auf eine fehlerhafte Aufzeichnung festgestellt hat.
das hört sich tatsächlich nach einem technischen Fehler an. Es ist menschlich ja überhaupt nicht möglich diese Leistung zu vollbringen und soviele SMS in dem Tempo zu versenden und parallel noch ins Internet zu gehen.
Der Widerspruch ist schonmal ein guter Schritt. Ich hoffe, den hast du schriflich vorgenommen. Ich würde erstmal erneut widersprechen, darauf hinweisen, dass es überhaupt nicht möglich ist in diesem Tempo SMS zu versenden und dann noch parallel ins Internet zu gehen und Drillisch auffordern der Sache nachzugehen und deine Rechnung entsprechend zu korrigieren. In diesem Schreiben würde ich auch darauf hinweisen, dass falls Drillisch dem nicht nachkommt, du dich an die Verbraucherzentrale wenden wirst. Das hilft normalerweise recht gut, da sie wissen, dass das für sie unangenehm werden kann. Das Ganze am besten per Einschreiben an den Kundenservice, damit du es auch nachweisen kannst.
Den Widerspruch habe ich per E-Mail eingelegt, aber nachdem ich darauf eine Antwort bekommen habe, denke ich, dass dies als Beweis reicht, es muss nicht unbedingt ein Einschreiben sein.
Ich habe inzwischen noch mal geschrieben, dass ich das nicht einfach so hinnehme, und habe um einen Prüfbericht gebeten.
Sie haben geantwortet, dass die entsprechende Fachabteilung den Vorgang innerhalb der nächsten Tage bearbeiten wird.
Jetzt bleibt mir nichts anderes übrig als zu warten.
Ich habe heute diese E-Mail von Drillisch erhalten:
"Sehr geehrte Frau xxxxx,vielen Dank für Ihre E-Mail.Wir haben die von Ihnen reklamierten Kurznachrichten geprüft und weiterhin fand eine Prüfung durch den Netzbetreiber statt. Bitte beachten Sie, dass ein Prüfprotokoll nach § 45i TKG lediglich für Verbindungen ausgestellt wird. Da Sie jedoch Kurz- bzw. Textnachrichten beanstanden und es sich dabei nicht um eine Verbindung inkl. einer Dauer handelt, kann kein Protokoll ausgestellt werden.Da die SIM-Karte mit der Rufnummer abrechnungstechnisch verbunden ist, wird die Richtigkeit der Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) nach ihrem Entstehen und der Höhe nach durch den Netzbetreiber sowie durch Telco garantiert. Ferner werden die Anlagen nach den gesetzlichen Vorgaben des TKV durch unabhängige, vereidigte Sachverständige regelmäßig periodisch geprüft und zertifiziert und die Ergebnisse bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation hinterlegt. Ein Irrtum ist somit ausgeschlossen.Die Handys unterstützen die Möglichkeit mehr als 160 Zeichen in einer Kurzmitteilung zu Verfassen.Wenn Sie eine SMS mit mehr als 160 Zeichen versenden, wird sie vom Handy als eine Kurzmitteilung verschickt. Da das Handynetz jedoch nur Kurzmitteilung bis zu einer Länge von 160 Zeichen verarbeiten kann, wird aus diesem Grund die Kurzmitteilung getrennt und in mehreren Kurzmitteilungen verschickt und entsprechend berechnet. Die Versendung der nacheinander gereihten SMS erfolgt in der gleichen Minute jedoch hinsichtlich der Sekunden zeitversetzt.Funktionen wie die Nutzung des mobilen Internets und das Versenden von Kurznachrichten sind gleichzeitig nutzbar, da es sich um unterschiedliche Dienste handelt.Eine Überlappung konnten wir nicht feststellen, so dass wir einer Reklamation weiterhin nicht entsprechen können.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team"
Drillisch leugnet weiterhin das Offenkundige.
Habt Ihr eine Idee, was man machen könnte, ohne einen Anwalt einzuschalten?