Irreführende Flatrate-Werbung für Handys untersagt
Ob fürs Telefonieren, Surfen oder SMS-Schreiben: Flatrates sind bei Telefon- und Internetkunden sehr beliebt. Versprechen sie doch eine unbegrenzte Nutzung zum Pauschaltarif und Schutz vor Rechnungs-Explosionen. Doch oftmals erfüllen als Flatrate beworbene Tarife beim Blick ins Kleingedruckte nicht die in sie gesteckten Erwartungen.

Dies stellt die Verbraucherzentrale NRW vermehrt fest. Gegen die irreführende Werbung mehrerer Anbieter sind die Verbraucherschützer nun erfolgreich vorgegangen.
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Koblenz (Az.: 1 HK O 100/12 - nicht rechtskräftig) konnte beispielsweise der 1&1 Mail & Media GmbH (web.de) die Bewerbung eines Mobilfunktarifs als "SMS-Flat" untersagt werden, wenn es mit der Monatspauschale nicht getan ist. Im konkreten Fall waren von der Flatrate nur 1.000 SMS pro Monat umfasst - jede weitere Kurznachricht sollte zusätzlich kosten.
Achtung Kostenfalle: Kleingrdrucktes im Handy-Vertrag
Ohne Einschaltung des Kadi beugten sich zwei weitere bekannte Unternehmen den Forderungen der Verbraucherjuristen. So verspricht Vodafone, seine Angebote unter dem Namen o.tel.o nicht mehr mit "Festnetz-Flat" zu bewerben, wenn von dem monatlichen Entgelt nur 1.500 Minuten umfasst und jede weitere Gesprächsminute zusätzlich bezahlt werden muss. Besonders positiv: Der Anbieter hat die Tarifoption in einen echten Pauschaltarif umgeändert, so dass dieser nunmehr die Bezeichnung "Flat" verdient.
Tarif-Vergleiche Flatrates
Auch die Medion AG (Aldi Talk) hat nachgebessert und gelobt, künftig auf die Tarifbezeichnung "All-In Flat 2.000" sowie die Werbeaussage "Die Flatrate in alle Netze" zu verzichten. Der Haken hier: Nicht jedes Gespräch in jedes Netz war mit dem Pauschalbetrag abgegolten.